Wenn das Geld für die Miete kaum reicht, kann eine geförderte Sozialwohnung mit Mietpreisbindung die entscheidende Entlastung bringen. Der Text zeigt, welche Voraussetzungen Sie für den Wohnberechtigungsschein erfüllen müssen, wie Sie ihn beim Wohnungsamt beantragen und Schritt für Schritt eine günstige Wohnung im sozialen Wohnungsbau finden.

Unter sozialem Wohnungsbau versteht man heute staatlich geförderte Mietwohnungen, die dauerhaft oder für eine bestimmte Zeit deutlich unter dem üblichen Marktniveau vermietet werden. Bund, Länder und Kommunen unterstützen private und kommunale Bauträger mit zinsgünstigen Darlehen, Zuschüssen oder Grundstücken, wenn sie im Gegenzug eine Sozialwohnung bereitstellen und sich an Belegungs- und Mietpreisbindungen halten. So entsteht eine Art Schutzsegment des Wohnungsmarkts, das Haushalten mit geringerem Einkommen Zugang zu einer bezahlbaren Mietwohnung sichert, auch in Regionen mit stark steigenden Preisen.
Für Menschen, die in Deutschland eine günstige Mietwohnung suchen, ist dieser Bereich daher zentral: Durch die festgelegten Höchstmieten bleiben Wohnungen im sozialen Wohnungsbau für viele Jahre deutlich günstiger als vergleichbare freie Angebote. Damit ergänzt die geförderte Mietwohnung den allgemeinen Markt und verhindert, dass Haushalte mit kleinem Budget vollständig verdrängt werden. Sozialer Wohnungsbau ist damit ein zentrales Instrument, um bezahlbare Wohnungen zu sichern, soziale Durchmischung in den Quartieren zu erhalten und langfristig günstige Mietwohnungen im gesamten Bundesgebiet bereitzustellen.
Wer eine Wohnung aus dem sozialen Wohnungsbau erhalten möchte, muss nachweisen, dass das Haushaltseinkommen unterhalb der im Wohnraumförderungsrecht festgelegten Grenzen liegt. Diese richten sich nach der Zahl der im Haushalt lebenden Personen und beziehen das gesamte Jahreseinkommen ein, also auch Unterhaltszahlungen oder bestimmte Renten. Nur wenn diese Einkommensprüfung zeigt, dass der Wohnraum ohne Förderung kaum bezahlbar wäre, kommt eine geförderte Wohnung in Betracht und es besteht die Chance, deutlich günstiger als auf dem freien Markt zu wohnen.
Neben dem Einkommen ist die Haushaltsgröße eine zentrale Voraussetzung, um eine solche geförderte Wohnung mieten zu können. Die Behörde prüft, wie viele Personen dauerhaft zusammenleben und wie viel Wohnfläche als angemessen gilt. Ein Einpersonenhaushalt erhält daher in der Regel eine kleinere Wohnung als eine Familie mit mehreren Kindern. Auch Familienstand, Alter der Kinder und besondere Lebenslagen wie eine bevorstehende Trennung oder die Aufnahme pflegebedürftiger Angehöriger können berücksichtigt werden, wenn es darum geht, bezahlbaren Wohnraum zu sichern.
Erforderlich ist außerdem ein rechtmäßiger Aufenthaltstitel, wenn Antragstellende nicht die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaats besitzen. Erst nach Klärung des Aufenthaltsstatus kann in der Regel ein Wohnberechtigungsschein ausgestellt werden, der den Zugang zu preisgebundenen, bezahlbaren Wohnungen eröffnet. Besondere Bedarfslagen wie Schwerbehinderung, Pflegebedürftigkeit, Schwangerschaft oder Wohnungslosigkeit erhöhen die Dringlichkeit und können die Chancen verbessern, eine möglichst günstige Mietwohnung zugewiesen zu bekommen.
| Voraussetzung | Check für Haushalt | Typische Wirkung auf Chance |
|---|---|---|
| Einkommen unter Fördergrenze | Gesamtes Jahreseinkommen überschlagen | Sehr hohe Relevanz |
| Passende Haushaltsgröße | Anzahl Personen und Zimmerbedarf prüfen | Hohe Relevanz |
| Angemessene Wohnfläche | Nicht deutlich über der Richtfläche planen | Mittlere bis hohe Relevanz |
| Rechtmäßiger Aufenthaltstitel | Aufenthaltsstatus klären und nachweisen | Grundvoraussetzung |
| Besondere Bedarfslage | Schwerbehinderung, Pflege, Schwangerschaft melden | Kann Priorität erhöhen |
| Wohnberechtigungsschein möglich | Unterlagen für WBS frühzeitig sammeln | Schlüssel für Sozialwohnung |
Alleinerziehende mit geringem Haushaltseinkommen gelten oft als besonders schutzbedürftig. Liegt das Einkommen unter der vom Bundesland festgelegten Grenze und passt zur Haushaltsgröße, erfüllen sie meist die Wohnung sozialer Wohnungsbau Voraussetzungen und können einen Wohnberechtigungsschein beantragen, um eine familiengerechte, günstige Mietwohnung zu erhalten.
Der Wohnberechtigungsschein, kurz WBS, ist die zentrale Zugangsvoraussetzung, wenn Sie eine Sozialwohnung beantragen möchten. Er bestätigt offiziell, dass Ihr Haushalt die Einkommensgrenzen für den sozialen Wohnungsbau einhält und damit eine geförderte Wohnung mieten darf. Ohne diesen Nachweis dürfen Vermieter von öffentlich geförderten Wohnungen in der Regel keinen Mietvertrag abschließen. Der Schein gilt immer nur für eine bestimmte Personenzahl, oft auch für eine festgelegte Wohnungsgröße, und ist zeitlich befristet. Wer also auf der Suche nach einer preisgebundenen, geförderten Mietwohnung ist, sollte den WBS möglichst frühzeitig beantragen, damit er bei einem passenden Wohnungsangebot sofort vorgelegt werden kann.
Einen Wohnberechtigungsschein beantragen Sie bei der zuständigen Stelle Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises, meist beim Wohnungsamt oder Bürgeramt. Benötigt werden in der Regel ein aktueller Personalausweis oder Reisepass, Nachweise über alle Einkünfte im Haushalt wie Lohnabrechnungen, Renten- oder Leistungsbescheide, gegebenenfalls Unterlagen zu Unterhaltszahlungen sowie ein Nachweis über die aktuelle Haushaltszusammensetzung, etwa durch Mietvertrag oder Meldebescheinigung. Häufig werden auch Bescheide über bereits erhaltene Sozialleistungen verlangt, damit die Behörde das Jahreseinkommen korrekt ermitteln kann. Erst wenn diese Unterlagen vollständig geprüft sind, wird der Schein ausgestellt, sodass Sie sich mit realistischen Chancen um eine Wohnung im sozialen Wohnungsbau und andere Formen des bezahlbaren Wohnraums bewerben können.
Bevor Sie einen Wohnberechtigungsschein beantragen, prüfen Sie, ob Ihr Einkommen und Ihre Haushaltsgröße zu einer Wohnung im sozialen Wohnungsbau passen. Zuständig ist das Wohnungsamt oder die Stadtverwaltung an Ihrem Hauptwohnsitz, dort erhalten Sie das Formular oft auch online. Halten Sie aktuelle Einkommensnachweise, Mietvertrag oder Meldebescheinigung, Ausweise aller Haushaltsmitglieder sowie Nachweise über Unterhalt, Rente oder Sozialleistungen bereit, damit der Antrag vollständig ist.
Den ausgefüllten Antrag auf Wohnberechtigungsschein geben Sie persönlich, per Post oder, falls möglich, digital ab. Erkundigen Sie sich nach Bearbeitungszeiten und Fristen, denn der Schein ist in der Regel nur ein Jahr gültig und muss rechtzeitig verlängert werden, wenn Sie weiter eine Sozialwohnung beantragen möchten. Fehlende Unterlagen, veraltete Nachweise oder verschwiegene Nebeneinkünfte verzögern den Bescheid oder führen zur Ablehnung, daher alle Angaben sorgfältig prüfen, Kopien aufbewahren und auf Nachforderungen rasch reagieren.
Wenn Sie eine geförderte Wohnung mieten möchten, klären Sie zuerst, in welcher Region Sie suchen und wie viele Zimmer Sie brauchen. Nutzen Sie die Wohnungsportale Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises und die bekannten Immobilienseiten, auf denen Sie gezielt nach öffentlich geförderten Wohnungen oder anderen günstigen Mietwohnungen filtern können. Auch kommunale Wohnungsbaugesellschaften und Genossenschaften bieten dort Wohnungen aus dem sozialen Wohnungsbau an und informieren, welche Unterlagen beim ersten Kontakt nötig sind und ob bereits ein Wohnberechtigungsschein vorliegen muss. Legen Sie Suchprofile an, aktivieren Sie Benachrichtigungen und reagieren Sie schnell auf neue Angebote, denn bezahlbare Wohnungen sind oft rasch vergeben.
Ergänzend zur Online-Suche sollten Sie sich persönlich bei Wohnungsämtern, sozialen Beratungsstellen oder Mietervereinen melden und sich auf Vormerk- oder Dringlichkeitslisten setzen lassen, wenn Sie eine besonders günstige Mietwohnung in Deutschland suchen. Weisen Sie dabei auf einen vorhandenen oder beantragten Wohnberechtigungsschein hin und fragen Sie nach großen Wohnungsunternehmen, die häufig geförderte Mietwohnungen anbieten. Prüfen Sie Inserate genau und achten Sie auf Hinweise wie WBS-Pflicht, Bindungsfrist oder sozialer Wohnungsbau, um zu sehen, ob die Wohnung zu Ihrer Situation passt. Bewerben Sie sich mit einem kurzen Anschreiben, Einkommensnachweisen und gegebenenfalls dem WBS und bleiben Sie auch nach Absagen aktiv, um Ihre Chancen auf eine passende Sozialwohnung zu erhöhen.
Was unterscheidet eine Wohnung im sozialen Wohnungsbau von einer normalen Mietwohnung?
Sozialwohnungen sind mit öffentlichen Mitteln gefördert und deshalb mietpreisgebunden. Vermieter dürfen nur an Haushalte mit Wohnberechtigungsschein vermieten und die Miete nur begrenzt erhöhen.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um eine Sozialwohnung beantragen zu können?
Ihr Haushaltsjahreseinkommen muss unter der im Bundesland geltenden Grenze liegen und zur geplanten Personenzahl passen. Außerdem brauchen Sie einen Hauptwohnsitz in der zuständigen Kommune.
Wie und wo beantrage ich einen Wohnberechtigungsschein?
Den Wohnberechtigungsschein beantragen Sie beim örtlichen Wohnungsamt. Sie reichen Formulare, Einkommensnachweise, Ausweise aller Personen sowie Miet- oder Meldebescheinigung ein.
Wie finde ich eine günstige geförderte Mietwohnung in meiner Nähe?
Nutzen Sie kommunale Wohnungsunternehmen, Genossenschaften und Immobilienportale mit Filter für öffentlich geförderte oder preisgebundene Wohnungen und hinterlegen Sie Suchaufträge.
Haben Alleinerziehende oder Geringverdiener bessere Chancen auf eine bezahlbare Wohnung?
Ja. Haushalte mit niedrigem Einkommen, etwa Alleinerziehende oder Menschen mit Transferleistungen, werden beim Zugang zu Sozialwohnungen häufig vorrangig berücksichtigt.